St. Martins Kapelle Bavestedt

Altar in St. Andreas Harsum

Gemeindehaus und Kindergarten

Informationen zur Trauung

Die kirchliche Trauung erfordert einige Vorbereitung und Überlegungen. Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:

1. Den Termin einer Trauung kann man telefonisch mit dem Pfarramt absprechen (05127/270). Alle weiteren Einzelheiten werden in einem Traugespräch mit dem Pastor geklärt. Brautleute, die nicht unserer Gemeinde angehören, müssen nachweisen, dass sie einer christlichen Kirche angehören. Entsprechende Bescheinigungen stellt das zuständige Pfarramt am Wohnort aus.

2. Zum Traugespräch sollen Sie einen Trauspruch gewählt haben, welcher der Traupredigt zugrunde liegen wird; Vorschläge finden Sie in einer Spruch-Sammlung. Sie sollten in wenigen Sätzen notieren, was Ihnen an dem Spruch zusagt. Zur Trauung werden 3 - 4 Lieder gesungen. Liedwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3. Ist einer der Partner römisch-katholisch, ist zu klären, ob die Trauung 'ökumenisch' sein soll. In diesem Fall müssen die Partner persönlich Kontakt mit dem röm.-kath. Pfarrer aufnehmen.
Ratsam ist diese Kontaktaufnahme in jedem Fall, um für den röm.-kath. Partner die Befreiung (Dispens) von der „Formpflicht“ der röm.-kath. Trauung zu beantragen.

4. Etwa drei Wochen vor der Trauung sollten Sie mit der Küsterin Kontakt aufnehmen. Dabei soll die Frage des Blumenschmucks in der Kirche geklärt werden.

5. Spezielle Musik-Wünsche sind in jedem Fall mit dem / der Organisten / Organistin zu besprechen.

6. An der Gestaltung des Gottesdienstes können und sollen sich Angehörige und Freunde beteiligen. Vorschläge dazu stehen in der Ordnung der Trauung und können beim Traugespräch besprochen werden.

7. Fotografieren ist im Gottesdienst nur beim Ein- und Auszug sowie während des Gemeindegesangs erlaubt. Bitte auch einen evtl. bestellten Fotografen darüber informieren. Es stört den geistlichen Charakter der Feier erheblich, wenn Fotografierende durch die Kirche gehen und ein Blitzlichgewitter veranstalten.

8. Vor der kirchlichen Trauung muss eine standesamtliche Trauurkunde (meist mit dem Stammbuch) zur Eintragung der kirchlichen Trauung vorliegen.

9. Bitte notieren Sie sich, was Sie im Traugespräch außerdem klären möchten!

10. Rechtliche Grundlage sind die Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz über die Trauung vom 24. Januar 2007 (KABl. S. 48)

Carola Rehbein
Osterfeldstr. 9
31177 Harsum
Tel.: 05127 270
Fax: 05127 808